Pensionskasse der Caritas

Steckbrief

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Betriebliche Pensionskasse für

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kirche und Caritas
  • deren Familienangehörige
  • Angehörige von Ordensgemeinschaften

Bundesweit tätig

über 70 Jahre Erfahrung

Gründung 1952 von den deutschen Diözesan-Caritasverbänden

Träger der betrieblichen Altersversorgung der Caritas in Deutschland

Gründerin der Kölner Pensionskasse VVaG

Gemeinsamer geschäftsführender Vorstand

Mehr als 40 Mitarbeitende für beide Kassen tätig

Wir tragen Verantwortung für beide Pensionskassen mit

  • einer Bilanzsumme beider Kassen von 870 Mio. €,
  • 52.000 Verträgen und
  • monatlich ca. 14.000 Rentenleistungen


 


Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Einer für Alle, Alle für Einen

Im VVaG sind Arbeitnehmer und Rentner Versicherungsnehmer und Mitglieder zugleich. Er folgt einem genossenschaftlichen Ansatz, der Werte wie Fairness und Respekt gegenüber dem Bedarf seiner Mitglieder hochhält. Aktionärsinteressen finden keine Berücksichtigung.

Die Mitgliedergemeinschaft ... 

  • hat eine eigentümerähnliche Stellung
  • ein Mitspracherecht in den Organen des VVaG
  • wählt über ihre Vertreter den Aufsichtsrat

Ein Weg. Ein Ziel.


Die Organe des Versicherungsvereins

Struktur und Aufgaben der Organe des Versicherungsvereins sind in der Satzung geregelt.
 



Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versicherungsvereins. Die Versicherten sind selbst „Eigentümer“ und bestimmen über die von ihnen gewählte Vertreterversammlung mit. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Protokoll Vertreterversammlung 21.06.2021 für das Geschäftsjahr 2020

Wahl & Wahlergebnis zur Vertreterversammlung siehe News vom 05.03.2021>>
 


Der Aufsichtsrat

Die Aufgaben und Verantwortungen des Aufsichtsrats ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und dieser Geschäftsordnung.
 


Oliver Butke

Vorsitzender

CEO
camarque schweiz ag
Zürich
 


Stefan Sendker

Stellvertretender Vorsitzender

Leiter Finanz- und Rechnungswesen
Aufbauspardienst e. V.
Münster
 


Johannes Böcker

Freiberufler als Berater und Coach im Non-Profit-Sektor
Havixbeck
 


Yi Zhang

Aktuar
Deutsche Vorsorge Pensionsmanagement GmbH,
Detmold
 


 

Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Versicherungsvereins nach Maßgabe von Gesetz und Satzung.
Seit Dezember 2018, nach Feststellung eines Fehlbetrags, hat Olaf Keese das Ruder der Pensionskasse übernommen. Er hat die Sanierung erfolgreich durchgeführt und mit seinem Vorstandskollegen Robert Müller die Kasse auf einen soliden Kurs gebracht. Nun gilt es gemeinsam mit den Mitgliedern der Gremien und dem Team der Pensionskasse auch die weiteren Jahre auf Kurs zu bleiben.
 


Olaf Keese

Vorsitzender des Vorstands

Olaf Keese, langjähriger Vorstand der Sparkassenpensionskasse, steht seit 2019 an der Spitze der Pensionskasse der Caritas VVaG. Ab 01.01. wurde er Mitglied des Vorstandes der Pensionskasse und übernahm gleichzeitig auch den Vorsitz des Vorstandes.

Olaf Keese verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung. Zuletzt war er Vorstand des Pensionskasse Peugeot Deutschland VVaG und Geschäftsführer der von ihm gegründeten EbAV-Consulting GmbH.

Kurzvita Olaf Keese


Robert Müller

Vorstand

Robert Müller wurde zum 01.05.2019 zum neuen Vorstand berufen. Damit wurde neben dem Vorstandsvorsitzenden nun auch der zweite hauptamtliche Vorstand der Pensionskasse der Caritas neu besetzt. Robert Müller war bis Ende März 2019 Vorstand der Sparkassen Pensionskasse AG und Vorstand der Sparkassen Pensionsfonds AG sowie Geschäftsführer der S-Pensionsmanagement GmbH.

Kurzvita Robert Müller


Satzung

Die Satzung ist die zentrale Rechtsgrundlage der Pensionskasse. In der Satzung ist geregelt nach welcher Ordnung und welchem Verfahren innerhalb der Pensionskasse vorgegangen werden soll, welche Aufgaben sie hat und wer die Pensionskasse in welcher Art und Weise nach außen vertritt. Änderungen der Satzung werden von der Vertreterversammlung beschlossen.
Hier können Sie unsere Satzung im PDF-Format herunterladen.
 


Die Pensionskasse auf einen Blick

Zahlen, Daten, Fakten


Historie

Geschichte der Pensionskasse der Caritas

  • 1952 Gründung der Pensionskasse der Caritas

Die „SELBSTHILFE“ Zusatzrentenkasse der Katholischen Wohlfahrts- und Kulturpflege Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird von den deutschen Diözesan-Caritasverbänden gegründet in der Absicht, den Mitarbeitern des Caritasbereichs eine geeignete Einrichtung zum Aufbau einer eigenen Altersversorgung zu stellen.
Die gewählte Form des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit bringt die Versicherten in eine „eigentümerähnliche“ Position: Die Versicherten üben mit Hilfe der von ihnen gewählten Vertreterversammlung nachhaltigen Einfluss auf die Kasse aus. Bewusst entscheiden sich die Caritasverbände daher für eine eigene Gründung statt der Alternative „Kooperation mit einem Versicherungsunternehmen“.

  • 10.03.1953 Zulassung zum Geschäftsbetrieb
  • 1966 Einführung Versorgungsordnung B
  • 1966 Namensänderung in "SELBSTHILFE Zusatzrentenkasse der Deutschen Caritas"
  • 1976 Gründung Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln – Wahlrecht
  • 1988 Zugangsberechtigung erweitert (Familienangehörige)
  • 1995 Zugangsberechtigung erweitert (Mitarbeiter katholische Kirche)
  • 1996 Einführung Versorgungssystem „Direkt“
  • 1997 Dereguliert
  • 2000 Einführung Versorgungsordnung der bayerischen Diözesen (VOBD)
  • 2001 Namensänderung in "SELBSTHILFE Pensionskasse der Caritas VVaG"
  • 2002 Gründung der Kölner Pensionskasse VVaG
  • 2016 Namensänderung von "SELBSTHILFE Pensionskasse der Caritas VVaG" in "Pensionskasse der Caritas VVaG"
  • 2018 Sanierung und Run-Off / Schließung für das Neugeschäft

Chronik


Gendergerechte Sprache

Sprache beeinflusst unser Denken.

Durch Sprache entstehen Bilder in unseren Köpfen.

Gendergerechte Sprache zeigt Wertschätzung gegenüber allen Menschen, unabhängig ihres Geschlechts. Wir wollen den Lesefluss nicht stören und nicht nur die Paarform (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) verwenden. Zudem sie auch nicht alle Geschlechter anspricht.
Wir wollen aber auch nicht die besonderen Schreibweisen verwenden, da sie aus unserer Sicht ebenfalls den Lesefluss stören und dadurch komplexe Themen schwerer verständlich werden.
Wir haben uns daher für eine Mischform entschieden: Paarform und eine neutrale Schreibweise.

Gendergerechte Sprache kann beim Schreiben wie Lesen elegant sein – und Spaß machen!

Sollten wir eine Formulierung gewählt haben, die das nicht berücksichtigt, impliziert dies keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter. Personen jeden Geschlechts mögen sich von den Inhalten unserer Website gleichermaßen angesprochen fühlen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
 

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